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Malte Riechey
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20. Juni 2012

Aufstellung eines Wahlkreisdirektkandidaten

Aufstellung eines Landtagsdirektkandidaten für den Wahlkreis Lüneburg. 20. Juni, 19 Uhr,... mehr

 
26. Mai 2011 Malte Riechey

Rede zu Spielhallen und Spielsucht in Lüneburg

(Es gilt das gesprochene Wort)

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben diese Anfrage gestellt, um uns ein Bild über das Ausmaß und die Bedeutung der Spielsucht bei uns in Lüneburg machen zu können und um zu beurteilen, ob die Hansestadt Lüneburg alle erforderlichen Maßnahmen umsetzt, um Präventionsmaßnahmen zu fördern und das Geschäft mit der Spielsucht zu begrenzen.


Das Thema wurde ja von Ihnen mehrere Monate lang vertagt und ist durch die Neuverhandlung des Glücksspielstaatsvertrages durch die Länder ja grade ganz aktuell. Die EU hatte die bisherige Regelung gekippt und vorgegeben, dass ein staatliches Wettmonopol nur zulässig sei, wenn damit die Spielsucht konsequent bekämpft würde. Diese Konsequenz müssten die Länder nun unter anderem mit den stärkeren Auflagen für Spielhallen erreichen. Nächstes Jahr soll der Vertrag in Kraft treten.

Die Länder wollen darin eine Grundsatzentscheidung treffen, in der es auch um die Regulierung des Glücksspiels im Internet, um Lotterien und um Sportwetten geht.

Gestern gab es dazu eine Expertenanhörung der Länder in Magdeburg. Der Vertrag sollte eigentlich nächste Woche fertig sein, aber einig sind sich die Länder noch nicht.

Spielsucht ist auch ein bundesweites Problem. Wer sich einmal in die Fänge der Automaten begeben hat, verliert die Kontrolle, gerät in die Schuldenfalle und landet infolgedessen oft in der sozialen Isolation. Oft kommen psychische Probleme hinzu, wie Ängste, Depressionen und eine steigende Suizidgefährdung. Seit dem Jahr 2001 wird Glücksspielsucht von den Kassen als Krankheit anerkannt.
 
Die Drogenbeauftragte Dyckmanns forderte übrigens im Februar noch, Glücksspielgeräte z.B. in Gaststätten vollständig zu verbieten, wurde aber mittlerweile von der FPD leider zurückgepfiffen. Die wollen die Regeln liberalisieren, aber was bleibt ihnen als Liberale auch anderes übrig.

Ein Großteil der Entscheidungen ist zwar Landessache, aber die Kommunen können natürlich einerseits beim Land Druck machen, andererseits haben sie auch eigene Instrumente. Unser Hauptinstrument ist die Vergnügungssteuer.  
 
Sie haben den Hebesatz bei uns erst kürzlich von 14% auf 11% gesenkt. Begründet haben sie dies mit veränderten gesetzlichen Bestimmungen zur  Erhebung. In den letzten Haushaltsberatungen hatten wir beantragt, die Vergnügungssteuer wieder auf den ursprünglichen Satz anzuheben, doch dass haben sie im Dezember letzten Jahres abgelehnt.

Sie haben es abgelehnt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Monat vorher, am 08. 11. entschieden hat, dass Vergnügungs-steuersätze bis 15% zulässig wären, erst danach könne die Belastung auf Nachweis des Betreibers als problematisch eingestuft werden.
Eine Anhebung auf 14% wurde also als rechtlich unproblematisch eingestuft und hätte bei uns zu Mehreinnahmen von 190.000 € geführt.

Obwohl sie das Urteil kannten, sagten sie, eine Erhöhung wäre rechtlich nicht möglich. Das war falsch! Es wäre nicht nur ein effektives Instrument, das Glückspiel in Lüneburg einzudämmen, sondern würde auch unsere Verschuldung mildern. Sie konnten heute nicht erklären, warum sie dem nicht zugestimmt haben.

Unsere niedersächsische CDU/FDP-Landesregierung schaut hingegen nur aufs Geld und ist für eine Lockerung des Glücksspiel-Staatsvertrags.        Sie wollen Sportwetten privater Anbieter, Internet-Glücksspiel und Lotto-Werbung möglich machen, um mehr Geld in die klamme Kasse zu bekommen. Niedersachsens Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP) sagte, „Am Ende muss ein deutlicher Beitrag zur Sanierung des Landeshaushaltes ab dem Jahr 2012 stehen.“

Andere Bundesländer zeigen, wie es anders geht, z.B. das rot-rote Berlin.
Dort wurde zum Jahresbeginn die Vergnügungsteuer kräftig erhöht und zwar von 11 auf 20 Prozent. Wir hatten Ihnen lediglich 14% vorgeschlagen und das war Ihnen schon zu viel.

Anfang Februar brachte der Senat außerdem ein Spielhallengesetz auf den Weg und machte damit als erstes Bundesland überhaupt nach der Förderalismusreform von der neuen Gesetzgebungskompetenz in diesem Bereich Gebrauch.  

In Berlin wurde zudem eine Bundesratsinitiative gestartet, die eine Änderung der Baunutzungsverordnung anstrebt. Demnach sollen Spielhallen nicht länger unter der Kategorie "Vergnügungsstätten” mitlaufen, sondern künftig als "eigene Nutzungsart” gelten. Das würde uns auch in Lüneburg eine neue Handhabe gegen die aus dem Boden sprießenden Spielsuchttempel geben.

Pünktlich zur entbrannten Debatte über die zukünftige Gestaltung des Glücksspiels, soll der Daddelautomatenbaron Gauselmann Medienberichten zufolge, Politikern von CDU über SPD und FDP bis zu den Grünen mehr als einer Million Euro gespendet haben, in Einzelbeträge unter 10.000 Euro, so dass die Summen nicht im Rechenschaftsbericht der Parteien erwähnt werden mussten.

Gauselmann Der betreibt übrigens mehr als 350 Spielstätten und machte letztes Jahr einen Umsatz von über 1,5 Milliarden Euro. Da kann man sich das schon mal leisten.

Dieser kündigte bei für den Fall der Verschärfung der Regelungen schon mal eine „Prozessflut“ an. Nach Angaben Gauselmanns werde man sich gegen die „rechtswidrige Enteignung“ zur Wehr setzen und Schadenersatz in Milliardenhöhe fordern.

Die Automatenindustrie, die ja gerne über die erschlagende Wirkung der Vergnügungssteuer jammert, geht es übrigens so schlecht, dass sie letztes Jahr einen Umsatz von insgesamt 10 Mrd. € in Spielhallen erzielte.


Die Frage ist, was wir in der Hansestadt Lüneburg tun können:
Neben dem geforderten Umdenken zur Vergnügungssteuer wünschen wir uns deutlichere Maßnahmen zur Suchtprävention und ein deutliches Engagement des Oberbürgermeisters beim Städtetag und in Verhandlung mit der Landesregierung, um hier zu einer der stärkeren Förderung der Suchtprävention und Beschränkung des Glückspiels hier bei uns in Lüneburg zu kommen.