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Malte Riechey
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Aufstellung eines Landtagsdirektkandidaten für den Wahlkreis Lüneburg. 20. Juni, 19 Uhr,... mehr

 
24. Februar 2011 Malte Riechey

Daddelautomaten: Spielhalen und Spielsucht in Lüneburg

Spielhallen und Spielsucht in Lüneburg

Anfrage zur Sitzung des Rates am 24.02.2011

gemäß §11 GO des Stadtrates sowie § 39 a S. 2 NGO

 

In etwa 8.000 Spielstätten und ca. 60.000 Gaststätten und Beherbergungsbetrieben sind fast 400.000 Unterhaltungsautomaten mit Münzeinwurf und überwiegend mit Geldgewinn-möglichkeit aufgestellt. Die Zahl der Spielhallen in den Kommunen hat in den letzten Jahren drastisch zugenommen. Die Automatenindustrie hat 2009 einen Umsatz von fast 10 Mrd. € in den Spielhallen verzeichnet.

 

Ein fiskalpolitisches Instrument zur Regulierung dieses Gewerbe ist die Vergnügungssteuer. In der Hansestadt Lüneburg wurde der Hebesatz jedoch erst kürzlich von 14% auf 11% gesenkt. Zu den Haushaltsberatungen zum Lüneburger Haushalt 2011 hatte DIE LINKE. beantragt, die Vergnügungssteuer wieder auf den ursprünglichen Satz anzuheben. Der Antrag wurde im Dezember 2010 abgelehnt, obwohl das Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Monat vorher, am 08.11.10 im Urteil Nr.9 LA 199/09 entschied, dass Vergnügungssteuersätze bis 15% zulässig wären, erst danach könne die Belastung auf Nachweis des Betreibers als problematisch eingestuft werden. Eine Anhebung auf 14% wurde also als rechtlich unproblematisch eingestuft und hätte in Lüneburg zu Mehreinnahmen von 190.000 € geführt.

 

Des Weiteren gibt es baurechtliche Möglichkeiten zur Eindämmung von Spielhallen, denn alle Arten von Vergnügungsstätten können mithilfe der Festsetzung von Bebauungsplänen ausgeschlossen werden. Mit Auflagen bei der Erteilung von Baugenehmigungen kann verhindert werden, dass an bestimmten Orten Spielhallen entstehen. Mithilfe der Baunutzungsverordnung können sogar spezielle Vergnügungsstätten wie z.B. ausdrücklich Spielhallen ausgeschlossen oder beschränkt werden. Dennoch steigt ihre Anzahl weiter an.

 

Nach einer Studie des Arbeitskreises gegen Spielsucht zur „Angebotsstruktur der Spielhallen und Geldspielgeräte in Deutschland“ für die Jahre 2006, 2008 und 2010 (10. Auflage vom Juli 2010) lag die Zahl der Geräte in Spielhallen in 2006 bei 84 384 und in 2008 bei 102 880. Dies entspricht einer Zunahme um 21,9 Prozent. Sie ist dann bis 2010 um 21 Prozent auf 124 487 gewachsen.

 

Das Ergebnis einer Expertenanhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages zur Evaluierung der Novelle der Spielverordnung, die am 18. Januar 2011 stattfand, war dass die Spielverordnung verschärft werden muss, um die zunehmende Spielsucht im Bereich der Geldspielautomaten wirksam einzudämmen.

 

Das sogenannte pathologische Spielen ist ein eigenständiges psychiatrisches Krankheitsbild, das in den letzten Jahren immer öfter dokumentiert und behandelt wird. Insgesamt geht man von circa 100.000 krankhaften Spielern in Deutschland aus, was unter anderem aus einer Erhebung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, BZgA, hervorgeht.

 

Fast 40 Prozent der in Spielhallen befragten Spieler zeigten Symptome einer Abhängigkeit oder waren zumindest dabei, eine solche zu entwickeln. Rund 50 Prozent der befragten Spieler gaben selbst zu, ihr Spielen nicht mehr unter Kontrolle zu haben. Mehr als die Hälfte der Spieler erklärten, dass sie sich wegen des Spielens finanziell einschränken oder sogar zusätzliches Geld beschaffen müssten.

 

Glücksspielsucht kann für Betroffene und deren Familien dramatische psychische und materielle Folgen haben, wie Verschuldung, Kriminalität oder sogar den Suizid. Verschiedene Untersuchungen legen nahe, dass der Anteil der Geldautomatenspieler an den Glücksspielsüchtigen besonders groß ist (Meyer & Hayer 2005: 75,4 Prozent; Jahresstatistik der Infoline Glücksspielsucht NRW 2009: 70 Prozent). Gleichzeitig wächst insbesondere die Zahl der Spielhallen und der dort aufgestellten Geldspielautomaten rasant und damit auch die Suchtgefahr.

 

Die Länder beraten derzeit über die künftige Gestaltung des Glückspiels im Rahmen der Novellierung des Glückspielstaatsvertrags, dass Anfang 2012 in Kraft treten soll. Zuletzt wurde das Thema im Rahmen der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. Dezember 2010 behandelt.

 

1.    Wie beurteilt die Verwaltung die gesundheitlichen Risiken von Spielsucht?

2.    Wie beurteilt die Verwaltung die Situation in Lüneburg?

3.    Was unternimmt die Verwaltung, um die Spielsucht in der Hansestadt Lüneburg einzudämmen?

4.    Wie bewertet die Verwaltung insbesondere die baurechtlichen Möglichkeiten zur Eindämmung von Spielhallen?

5.    Wie lautet die Gesamtzahl von Spielhallen und Automaten in Lüneburg?

6.    Ist es richtig, dass Lüneburg an zweiter Stelle in Deutschland steht, was die Anzahl von Spielhallen und Automaten im Verhältnis zu Einwohnerzahl betrifft? Wenn nicht, an welcher Stelle steht Lüneburg und wie bewertet die Verwaltung dies?

7.    Welchen Umsatz hat die Automatenindustrie in Lüneburg in den letzten zehn Jahren gemeldet, die als Grundlage für die Vergnügungssteuer herangezogen wurden?

8.    Warum wurde die Vergnügungssteuer in Lüneburg von 14% auf 11% gesenkt?

9.    Ist der Verwaltung das Urteil des Oberverwaltungsgericht Lüneburgs Nr.9 LA 199/09 vom 08.11.10 bekannt? Wenn ja, warum hat sie die rechtliche Möglichkeit zur Wiederanpassung des Vergnügungssteuersatzes auf 14% im Rahmen der Haushaltsberatung ausdrücklich verneint? Wenn nein, warum nicht?

10.  Hat die Ablehnung der Anhebung bei dem Nachweis der Ausschöpfung aller kommunaler Handlungsoptionen zur Verringerung der Neuverschuldung bei der Haushalts-genehmigung durch die Kommunalaufsicht eine Rolle gespielt? Wenn nein, warum nicht?

11.  Kann sich die Verwaltung zur Eindämmung des Spielhallenzuwachses und der Spielsucht vorstellen, die Vergnügungssteuer wieder zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht?

12.  Welche Änderungen würde die Verwaltung hinsichtlich der aktuellen Novellierung des Glückspielstaatsvertrags durch die Länder zur geeignet halten, die Spielsucht weiter einzudämmen?

13.  Ist der Verwaltung bekannt, dass ein führender Spielhallen-Konzern in Deutschland laut Süddeutsche Zeitung und Tagesschau verdeckt Spenden in Höhe von mehr als ein Mio. € an SPD/CDU/FDP und Grüne überwiesen hat?

14.  Gibt es einen Zusammenhang zwischen diesen Spenden und der Senkung der Vergnügungssteuer in Lüneburg?

15.  Wie bewertet die Verwaltung den Vorschlag des Kreisverbandes DIE LINKE. Lüneburg, zur Förderung der Suchtprävention  den Nichtraucherschutz auf Spielhallen auszudehnen?