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Malte Riechey
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28. Juni 2010 Malte Riechey

Änderungsantrag zur Gründung des kommunalen Energieversorgers „Stadtwerke Lüneburg" zur Versorgung der Hansestadt Lüneburg mit klimafreundlicher Energie

zur Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 26.08.10. Die Fraktion DIE LINKE beantragt, der Stadtrat möge beschließen:

Beschlussvorlage<//u><//font><//font><//font>

Anstelle von Punkt 1 sowie Punkt 2 Satz 1 des Ursprungsantrags:<//font>

  1. Auf der Grundlage einer von den Stadtwerken Barmstedt in Auftrag gegebenen Studie der Fa. conmotus Management Consulting GmbH vom 12.Mai 2010 werden die „Stadtwerke Lüneburg“ im kommunalen Eigentum, in einer geeigneten Rechtsform gegründet.
  2.  Die Aufgaben der „Stadtwerke Lüneburg“ sollen umfassen: Vertrieb von Erdgas und Strom an Endverbraucher in der Anfangsbetriebsphase sowie später auch die Erzeugung von Strom frei von Kohle- und Atomkraft, verstärkt aus erneuerbaren Energien und mit Gas betriebener Kraft-Wärmekopplung.<//font>
  3. Die „Stadtwerke Lüneburg“ übernehmen von den Stadtwerken Barmstedt auf Basis einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung deren Bestandskunden. Zur Vereinfachung und Kosteneinsparung bei Betriebsbeginn übertragen die „Stadtwerke Lüneburg“ Dienstleistungen an die Stadtwerke Barmstedt, wie z.B. Abwicklung der Beschaffung von Strom und Erdgas, Netznutzung, Kundenverträge, Abrechnung, EDV.<//font>
  4. Alle öffentlichen Gebäude der Stadt Lüneburg sollen im Anschluss an die Gründung Strom und Gas über die „Stadtwerke Lüneburg“ beziehen. <//font>

Punkt 2 Satz 2 sowie Punkt 3 des Ursprungsantrags bleiben erhalten:<//font><//font><//font>

  1. Die Einbeziehung des Landkreises Lüneburg in die zu gründende Gesellschaft sollte unmittelbar oder später möglich sein.
  2. Die Stadtwerke Lüneburg verpflichten sich, einen relevanten Teil aller entstehenden Überschüsse zur zusätzlichen Erzeugung erneuerbarer Energien im Landkreis Lüneburg zu verwenden und diese in den eigenen Strommix aufzunehmen. <//font>

Begründung:<//font><//font><//font><//u>

Die Stadtwerke Barmstedt haben die Studie „Einrichtung eines Stadtwerks in der Stadt Lüneburg“ erstellen lassen. Diese Studie stellen die Stadtwerke Barmstedt dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Lüneburg auf Nachfrage gerne kostenlos zur Verfügung. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Barmstedt, Herr Fred Freyeremuth, erklärte sich bereit, auf Einladung die Studie auch im Stadtrat, dem Fachausschuss oder der Verwaltung offiziell vorzustellen.<//font><//font><//font>

Die Stadtverwaltung sollte die Studie prüfen. Die Einholung eines weiteren Gutachtens ist möglich aber nach u. E. nicht unbedingt erforderlich.<//font><//font><//font>

Das Gutachten ergibt, dass zur Gründung neuer Stadtwerke lediglich eine Anfangsliquidität von 270.000 Euro notwendig wäre und eine Refinanzierung bereits im Folgejahr erreicht würde. Dies spricht aus haushalterischer Sicht für die sofortige Gründung eigener Stadtwerke.<//font><//font><//font>

Ein Joint Venture mit einem anderen öffentlichen Stadtwerk zur Durchführung einiger Dienstleistungen findet bereits heute zwischen anderen Stadtwerken statt und dient der Stadt Lüneburg zur Begrenzung des notwendigen Anfangsbedarfs sowie zur Vereinfachung der Stadtwerkegründung. Auch eine Minderheitsbeteiligung der Stadtwerke Barmstedt wird durch die Studie für möglich gehalten und ist zu prüfen.<//font><//font><//font>

Die Übernahme der Bestandskunden der Stadtwerke Barmstedt würde einen anfänglichen Kundenstamm und sichere Einnahmen bedeuten. Die öffentlichen Gebäude sind kalkulatorisch als Ergänzung zum festen Kundenbestand zu betrachten und verstetigen die Umsätze. <//font><//font><//font>

Für die Gründung der Stadtwerke ist es entgegen den Äußerungen von Stadtkämmerin Lukoschek in der LZ vom 28.06.2010 nicht notwendig, die Netze zu kaufen, denn es geht zunächst nur um den Vertrieb. Durch die Liberalisierung im Strommarkt ist es hierfür nicht notwendig, die Konzession für die Verteilnetze zu besitzen, die Durchleitung muss allen Energieversorgungsunternehmen gewährt werden. Eine Energieerzeugung soll nach der Implementierung, schrittweise und mit den jährlichen Überschüssen aufgebaut werden.<//font><//font><//font>

Ansonsten gelten die Ausführungen des Antrags vom 07.06.2010 <//font><//font><//font>

Eine weitere Begründung erfolgt mündlich<//font><//span>