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Malte Riechey
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18. Februar 2010 Malte Riechey

Antrag zur Einführung einer Sozialcard

zur Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg am 25.02.10. Die Fraktion DIE LINKE beantragt, der Stadtrat möge beschließen:

Beschlussvorlage

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Trägern von Freibädern, Hallenbädern, Museen, der Volkshochschule und mit dem Theater Lüneburg sowie dem HVV und dem KVG, ergebnisorientierte Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung einer Sozialcard aufzunehmen. Die gewährten Ermäßigungen sollen schrittweise erhöht werden und langfristig bis zu 50% erreichen.
  2. Eine Sozialcard soll zu folgenden Konditionen ausgegeben werden:
    • a. Die Sozialcard können alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lüneburg erhalten, die Leistungen nach SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende inkl. Aufstockerinnen und Aufstocker), SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt), AsylbLG, BaföG oder WoGG beziehen. Im begründeten Einzelfall kann auf Nachweis auch ein abweichender Härtefall geltend gemacht werden.
    • b. Die Sozialcard wird kostenfrei ausgegeben und beinhaltet eine Eintrittsermäßigung zunächst in der Höhe der bisher gewährten Ermäßigungen in den Hallen- und Freibädern, in Museen im Theater, der Volkshochschule sowie weiteren geeigneten kommunalen Einrichtungen.
    • c. Wer das Mobilitätsangebot nutzen möchte und die unter a genannten Bedingungen erfüllt, kann für 15,-- Euro pro Monat eine erweiterte Sozial- und Mobilitätscard erhalten, die zusätzlich zum Angebot unter b eine Monatsfahrkarte mit dem Lüneburger Stadtbus enthält.
    • d. Kinder und Jugendliche von Eltern, die die Bedingungen unter a erfüllen, erhalten kostenlosen Eintritt in Frei- und Hallenbädern, in Museen und im Theater.
  3. Die Sozialcard kann formlos beim Bürgeramt beantragt werden. Entsprechende Berechtigungsnachweise sind bei Antrag beizufügen.

Begründung:

Die Stadt Lüneburg ist seit Jahren von hoher Arbeitslosigkeit betroffen. Immer mehr Menschen leben in Armut, oder sind von Armut bedroht. Geringverdiener und Empfänger von sozialen Leistungen können sich Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Besuche von Schwimmbäder und Museen nur noch selten leisten. Sie werden damit von weiten Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ausgeschlossen. Die Stadt Lüneburg hat nach unserer Auffassung auch die Aufgabe, dem entgegen zu wirken. Die Möglichkeit der gesellschaftlichen Teilhabe darf nicht von sozialen Kriterien oder Einkommensverhältnissen abhängig sein. Auch der niedersächsische Sozialverband SoVD fordert eine flächendeckende Einführung von Sozialcards in Niedersachsen.

DIE LINKE. Im Stadtrat Lüneburg, hat bereits am 11.03.2007, vier Monate nach Amtsantritt die Einführung einer Sozialcard im Sozialausschuss gefordert, doch die SPD/CDU Ratsmehrheit hat dies damals abgelehnt. Kurz darauf wurde ein Seniorenpass eingeführt, der lediglich für eine kleine Schicht der Betroffenen ein Angebot vorhält.

Dpa berichtet am 15.02.2010: „Immer mehr Städte in Niedersachsen führen ein Sozialticket für Menschen mit wenig Geld ein - zuletzt vor knapp einem halben Jahr Hannover. Mit so einer Karte können Hartz-IV- oder Sozialhilfe-Empfänger zum Beispiel verbilligten Eintritt in Schwimmbäder oder Museen erhalten. Am wichtigsten aus Sicht der Betroffenen sind aber die Ermäßigungen für den öffentlichen Nahverkehr, die mit Sozialcard erhältlich sind.“

Es werden die verschiedenen positiven Modelle in Hannover, Göttingen, Oldenburg und Braunschweig aufgeführt und dann wird Lüneburg erwähnt: „Kein Sozialticket gibt es in Lüneburg - nur Senioren über 65 bekommen Ermäßigungen in den Bädern und im Kulturbereich. Allerdings wird dieses Angebot von weniger als 10 Prozent der Berechtigten genutzt. «Vermutlich liegt das daran, dass sich ältere Menschen häufig schwer damit tun, sich helfen zu lassen oder sich scheuen, so etwas in Anspruch zu nehmen», sagte eine Stadtsprecherin.“

Vielen Menschen mit geringem finanziellem Einkommen ist die Teilhabe an der Lüneburger Kultur und Infrastruktur praktisch versagt. Bestimmte Gruppen von Bedürftigen erhalten zum Teil Ermäßigungen (Schüler, Studierende, Rentner), während z.B. Hartz IV Empfänger oder Geringverdienende mit z.T. geringerem Einkommen den Vollpreis zahlen müssen. Die Bedürftigkeit ist nicht davon abhängig, einer bestimmten Statusgruppe anzugehören, sondern faktisch über ein nicht ausreichendes Einkommen zu verfügen, um den vollen Preis zu bezahlen. Daher sollten alle Vergünstigungen kommunaler und städtischer Kultur- und sonstiger Infrastruktureinrichtungen, vereinheitlicht werden und für alle Bürgerinnen und Bürger gelten, die es sich ansonnsten nicht leisten können.

Vor allem durch die Hartz IV-Reform verschlechtert sich die Lage der Bürgerinnen und Bürger fortlaufend, die auf Transferleistungen angewiesen sind. Das Arbeitslosengeld II enthält nur eine monatliche Pauschale von 15 Euro monatlich für Mobilitätskosten, doch allein die Monatsfahrkarte für den Lüneburger Stadtbus kostet zur Zeit 43,00 Euro.

Mobilität ist ein hohes kulturelles, politisches und wirtschaftliches Gut. Eine demokratische Gesellschaft lebt von der lebendigen Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an kulturellen, politischen und sozialen Veranstaltungen. Sozialinitiativen beklagen, dass Mobilität immer stärker zu einem Luxus für Besserverdienende werde. Viele Menschen müssten auf die Nutzung des Öffentlichen Personen Nahverkehr (ÖPNV) verzichten oder ohne Fahrschein fahren.

Mit der Sozialcard soll die Möglichkeit geboten werden, selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Denn, wer an der Gesellschaft teilhaben will, muss auch hinkommen können! Die Sozialcard stellt zudem eine Möglichkeit dar, bereits bestehende Ermäßigungen zu kommunizieren und für die Bürgerinnen und Bürger transparent zu gestalten.

Auch die Bundesregierung sieht in der finanziellen Entlastung durch einer Sozialcard eine mögliche »gemeinwirtschaftliche Verpflichtung« (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, BT-DS. 16/8635 vom 19.03.08)  bei der Durchsetzung von EU-weiten »sozialen Qualitätsstandards im öffentlichen Personennahverkehr« (Schenk 2008:19 ff.). Eine gesetzliche Verankerung auf Bundes- und Länderebene ist jedoch noch nicht in Sicht.

In mehr als einhundert Städten und Kreisen in Deutschland wurde bereits auf diesen Missstand reagiert und eine Sozialcard eingeführt, darunter flächendeckend im Land Brandenburg. Auch die Zahl der außerparlamentarischen und parlamentarischen Initiativen ist stark angestiegen. So gibt es derzeit in mehr als 50 Städten, mindestens 30 Kreisen und fünf Regionen Initiativen, die die Einführung einer Sozialcard zum Ziel haben. In einigen Städten und Kreisen fordern neben der LINKEN auch Bündnis 90 / Die Grünen und die SPD aber auch der DGB, Verdi oder die AWO die Sozialcard.

Die Einführung soll dabei in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen. Im ersten Jahr sollen die Vergünstigungen auf Grundlage der bisher gewährten Ermäßigungen für einzelne Gruppen gewährt werden, die dann einheitlich für alle Vergünstigungsberechtigten gelten. Nachdem Erfahrungen über die Nutzungsintensität und Zusatzkosten gesammelt wurden, soll der gewährte Rabattsatz schrittweise erhöht werden, mit dem Ziel langfristig bis zu 50% Ermäßigung gewähren zu können.

Zur Finanzierung hat DIE LINKE. in den Haushaltsberatungen im Dezember 2009 allein über 20 Änderungsvorschläge zu Einsparungen und Mehreinnahmen in Höhe von 2,7 Mio. € vorgelegt und eine Gegenfinanzierung von 300.000 € für eine Sozialcard eingeplant.