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Malte Riechey
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22. Oktober 2009 Malte Riechey

Audimax Finanzierung und Nutzungsvereinbarung

Anfrage zur Sitzung des Rates am 29.10.2009

gemäß § 11 GO des Stadtrates sowie § 39 a Satz 2 NGO

Am 23.06.09 hat der Verwaltungsausschuss (vorbehaltlich der in den Folgejahren noch zu fassenden Haushaltsbeschlüsse des Rates) der Finanzierungszusage und der Strategischen Rahmenvereinbarung für eine Kooperation zwischen Hansestadt Lüneburg, Landkreis Lüneburg und Leuphana Universität Lüneburg zugestimmt. Gleichzeitig sollte eine „Vereinbarung über die Grundsätze zur Nutzung des neuen Zentralgebäudes der Leuphana Universität Lüneburg“ geschlossen werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir:

1. Ist die anteilige Finanzierung des neuen Zentralgebäudes ("Audimax")  2010 bis 2012 von der angespannten Haushaltssituation und der damit verbundenen Kappung freiwilliger Leistungen betroffen?
2. Bis zu welchem Anteil privater Nutzung des Audimax werden die öffentlichen Mittel gewährt?
3. Gibt es eine konkretisierte Nutzungsvereinbarung zwischen der Stadt, dem Landkreis und der Universität, um abzusichern, dass die geplanten städtischen Mittel von fünf Mio. € die Interessen der öffentlichen Hand wahren? Wenn ja, wie sieht diese aus?
4. In der Nutzungsvereinbarung ist kein dauerhaftes Nutzungsrecht der Stadt vereinbart worden, sondern max. 30 Veranstaltungen jährlich, befristet für zehn Jahre. Danach wären alle vertraglichen Ansprüche erloschen. Gleichzeitig ergibt sich aus der Vereinbarung, dass unter Umständen Stadt Lüneburg und Landkreis Lüneburg im Falle vieler privater Anfragen auch diese 30 Termine jährlich nicht in jedem Fall zugestanden bekommen (5.c Satz 1). Sind die eklatantesten Mängel dieser Nutzungsvereinbarung für die Stadt nachverhandelt und beseitigt worden?
5. Gibt es eine Berechnung, welches Mietpreisäquivalent Stadt Landkreis bei bis zu 300 Nutzungsterminen von Stadt und Landkreis in den ersten zehn Nutzungsjahren durch die anteilige Finanzierung (pro wahrgenommener städtischer Nutzung) entrichtet?
6. Gibt es Mindestanforderungen der Stadtverwaltung an die Ergebnisse der anstehenden Belegungsgespräche zwischen Stadt, Landkreis und Universität gemäß Punkt 6 dieser Vereinbarung? Ist sichergestellt, dass im Falle einer eventuellen privaten Bewirtschaftung des Zentralgebäudes gemäß Punkt 6 der Vereinbarung die Interessen der öffentlichen Hand ebenso gewahrt sind?
7. Innerhalb welcher Zeiten ist eine ausschließlich-universitäre Nutzung sichergestellt, in welchen Zeiträumen und unter welchen Bedingungen hat die Stadt Zugang zu den (entstehenden) Räumlichkeiten? Ist eine entsprechende vertragliche Übereinkunft über Zeitkorridore in Planung? Wenn ja, wie ist dabei der Stand? Wie werden Interessenskonflikte in der Nutzung konkret gelöst?
8. Welche Finanzierungsform wird von Seiten der privaten Partner verwendet und entstehen der öffentlichen Hand, neben den festgesetzten Ausgaben, zusätzliche Risiken? Wenn ja, wie werden diese abgesichert?
9. Ist die Finanzierung der noch offenen 16,7 Mio. € des Projektes gesichert?
10. Wird die Universität das Gebäude selbst bauen und betreiben, oder einen Dritten überlassen?
11. Wie sieht der aktuelle Zeitplan des weiteren Genehmigungsverfahrens zum Bebauungsplan des Universitätsgeländes aus?
12. Ist aus Sicht der Stadt die strategische Rahmenvereinbarung vom 30. Mai 2007, vor allem in Punkt  1, wonach das Lehrangebot aufzuwerten und die Studierendenzahl „deutlichen wachsen“ sollen,  von Seiten der Universität eingehalten worden? Wenn nicht, auf welcher Grundlage erfolgt die anteilige Finanzierung der Stadt Lüneburg?

Dateien:
Anfrage-Audimax.pdf49 K