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Malte Riechey
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26. Februar 2010 Malte Riechey

Resolution Steuersünder-CD

Rede zur Sitzung des Stadtrates am 25.02.10, auf Antrag der FDP mit diversen Änderungsanträgen:

Also die Resolution, die unsere Mövenpick-Nahe-Partei vom Rat verabschieden lassen will, ist schon abenteuerlich! Die Bundesregierung soll aufgerufen werden, die Daten zur Strafverfolgung von Steuerhinterziehern bloß nicht aufzukaufen.

Ich bin mir sicher, dass hierfür allein sachliche Gründe sprechen, wie auch bei der Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelier.

Sicherlich hat es auch nichts damit zu tun, dass ihr Parteivorsitzender z.B. im Beirat der Deutschen Vermögensberatung AG in Frankfurt sitzt, die Ihrer Partei seit seines Parteivorsitzes ca.550.000 € gespendet hat.

Vermutlich haben Sie hier auch Herrn Rüttgers CDU auf Ihrer Seite, der Termine an Wirtschaftsvertreter einfach offiziell auf Parteitagen verkauft. Ein interessantes Parteienfinanzierungskonzept, was sicherlich einen wichtigen Beitrag zur Unabhängigkeit der innerparteilichen Entscheidungsfindung leistet.

Die Änderungsanträge von Grüne, SPD und CDU zu Ihrer Resolution sind hier alle ok, wir hatten auch sofort über einen solchen Änderungs-antrag nachgedacht, der den Sinn dieser Resolution einfach umdreht, aber sie waren hier schneller. Wir nehmen dass sportlich und können fast jeder Alternative zu diesem FDP Text zustimmen.

Zum Kauf der schweizer Daten-CD wurde, frei nach einem Kommentar von Heribert Prantl in der Süddeutschen, sehr treffend von ihm ausgeführt, dass die Steuerhinterziehung -wie alles- immer zwei Seiten hat. Die eine Seite ist die Schweiz, der es recht ist, wenn bei uns die Steuern hinterzogen werden, weil sie davon profitieren und die andere Seite ist unser Steuersystem, nach dem jeder nach seinem Vermögen Steuern zahlen und so das Gemeinwesen finanzieren soll - die Straßen, die Schulen und auch die Gefängnisse.

Das funktioniert unter anderem deswegen nicht besonders gut, weil die Schweiz es den besonders vermögenden Deutschen besonders einfach macht, keine Steuern bei uns zu zahlen.

Die Schweizer Banken sind quasi die zweite Schweizergarde; als Schutzmacht nicht des Papstes, sondern der deutschen Steuerflüchtlinge. Die Schweiz macht ihre Geschäfte mit Steuergeldern, die dem deutschen Staat gehören. Die Schweizer Banken wären demnach Hehler und bunkern quasi Diebesgut, nutzen das Geld, mit dem in Deutschland Straßen, Schulen und Gefängnisse gebaut werden müssten.

In diesen Gefängnissen wiederum sollen, eigentlich die Verbrecher resozialisiert werden, die sich unsozial aufgeführt und die Gemeinschaft geschädigt haben. Dazu gehören die Steuerhinterzieher.

Zu den Gründen, warum selbst Groß-Steuerbetrüger nicht bestraft und inhaftiert werden, gehört eben das Schweizer Bankgeheimnis, was dort als ein Grundwert wie die Menschenwürde gilt. Der Bankkunde ist König, auch wenn er ein Krimineller ist.

Der ungeschriebene Artikel 1 der schweizerischen Verfassung lautet: "Die Würde des Geldes ist unantastbar." Also verweigern die schweizerischen Behörden Auskünfte über die Steuerflüchtlinge, so dass der deutsche Staat die Straftaten nicht ermitteln kann.

Wenn der Staat jetzt versucht, auf Umwegen die Ermittlung der Straftaten voranzutreiben, wird von bestimmten Interessensgruppen immer wieder argumentiert, dass sich der Staat nicht in Geschäfte mit zwielichtigen Figuren einlassen darf: Er soll nicht dealen und Beweismittel oder Geständnisse gegen allerlei Vorteile einkaufen;
Erstaunlich ist natürlich, dass vor allem diejenigen Politiker, die sonst keine Bedenken gegen gekaufte Kronzeugen, gegen V-Leute und sonstige heikle Ermittlungsmethoden haben, vor dem Ankauf von gestohlenen Bankdaten warnen.
Da fragt man sich, warum die die ansonsten unfeinen aber anerkannten Methoden nicht angewendet werden sollen, wenn es gegen die feinere Gesellschaft geht.

Der deutsche Staat hat gestohlene Bankdaten schon einmal, vor zwei Jahren, angekauft. Damals hat er dem Ex-Angestellten einer Bank in  Liechtenstein fünf Millionen Euro für eine CD mit Informationen über deutsche Bankkunden gezahlt - Millionen, die sich dann durch Nach- und Strafzahlungen hundertfach bezahlt gemacht haben.

Damals wurde die Rechtslage eingehend geprüft: Es gibt kein Verwertungsverbot für solche Daten. Man kann das Geld, das der Staat für die Bankdaten bezahlt, als eine Belohnung betrachten. Belohnungen "für sachdienliche Hinweise" sind seit jeher ein anerkanntes Mittel der Aufklärung von Straftaten. Oft versuchen auch die Opfer, also die Bestohlenen, mit einer Belohnung ihr Hab und Gut wiederzuerhalten. Der Bestohlene bei der Steuerhinterziehung ist in dem Fall der Staat. Wem dass immer noch nicht reicht, der kann für den Datenankauf auch eine extra Gesetzesregelung schaffen, die sicher eine große Mehrheit finden würde.

Wenn aufgrund dieser Daten bei Hausdurchsuchungen Beweise gefunden oder die Steuerhinterzieher Geständnisse ablegen (wie ein gewisser Ex-Postchef Namens Zumwinkel), handelt es sich dabei jedenfalls nicht um Teufelszeug, sondern um verwertbare Beweismittel, mit denen der Schweizer Markt für Steuerhinterziehung (und damit auch für den Diebstahl und Verkauf von einschlägigen Daten) ausgetrocknet wird.

Die Frage wäre vielmehr allerdings, ob die Absolution per Selbstanzeigen so in Ordnung ist, um jeder Schuld zu entgehen. Es heißt ja nicht umsonst Steuerstrafrecht, doch Steuerhinterzieher werden oft als "Steuer-Sünder" verharmlost.  Dabei gibt es keine Straftat, die allgemein als "Sünde" tituliert wird - nur die Steuerhinterziehung. Das hat auch damit zu tun, dass der deutsche Staat bei Steuerhinterziehung seit Urzeiten eine Art Beichte anbietet, mit der man seine Schuld abschütteln und der Strafe entgehen kann. Diese Beichte heißt "Selbstanzeige" und funktioniert so:
Solange die Tat zwar längst geschehen, aber noch nicht entdeckt ist, kann man sich bei der Finanzbehörde melden, die Steuer nachzahlen plus sechs Prozent Hinterziehungszinsen - und entgeht so jeder Strafe.

So eine Spezialbehandlung, so eine Möglichkeit der Selbst-Amnestierung gibt es ansonsten im ganzen Strafrecht nicht. Diese Wohltat für den Steuerkriminellen hat nichts mit Reue zu tun; der Steuerhinterzieher muss gar nicht reuig sein, er muss nur nachträglich zahlen. Für eine solche Strafbefreiung gibt es keinen anderen vernünftigen Grund als den: Es geht um die "Erschließung bisher verheimlichter Steuerquellen". Einen anderen Grund können auch die dicksten juristischen Bücher nicht angeben. Böse formuliert:

Der Staat ist ein wenig korrupt; er lässt sich seinen Strafanspruch abkaufen. Die Forderung des SPD-Vorsitzenden Gabriel nach noch härterer Strafe klingt populär ist hilft aber nicht viel weiter. Sinnvoller wäre es, die Steuerfahndung so auszustatten, dass sie die schweren Fälle auch erwischen.