Spenden

Weil wir eine Politik für Menschen und nicht für Konzerne und Lobbygruppen machen, erhalten wir keine Spenden von milliardenschweren Hoteliers oder privaten Krankenversicherern, wie es bei allen anderen etablierten Parteien leider allzu üblich ist. Dennoch braucht die Verwirklichung unserer Ziele auch finanzielle Mittel. Darum bitten wir um Ihre Spende für die Arbeit der Linken in Lüneburg.

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden

Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:

Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.

Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig. Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden, soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34g gewährt worden ist.

Spende an den Bundesverband

Beträge bis 50 EUR können Sie der Bundespartei unkompliziert gleich online spenden. Bitte füllen Sie hierzu nur das folgende Formular aus. Die Übertragung der Daten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung, was Sie durch die Überprüfung des Sicherheitsschloß-Symbols in Ihrem Browser prüfen können. ONLINESPENDE

Wenn Sie einen höheren Betrag spenden wollen oder einen anderen Weg bevorzugen, finden Sie unsere Kontonummer sowie Informationen zur Steuerabzugsfähigkeit von Parteispenden und zum Datenschutz im Impressum.