Fördert die Volkshochschule prekäre Beschäftigungsverhältnisse?

Gruppe DIE LINKE/Die Partei

Die Gruppe DIE LINKE / Die PARTEI beauftragt die Verwaltung des Landkreises zu prüfen, ob die Situation der Honorarkräfte an der VHS Lüneburg als prekäres Beschäftigungsverhältnis gewertet werden kann.

Hintergrund ist, dass viele Beschäftigte der VHS als Honorarkräfte angestellt sind, für die viele gesetzliche und tarifrechtliche Schutzrechte entfallen, die für festangestellte Arbeitskräfte gelten. Sie arbeiten somit in einem nahezu rechtsfreien Raum, der keinerlei Kündigungsschutz, tarifliche Gehaltsregelung, Anspruch auf Urlaub, Personalvertretung, Entgeltfortzahlung, Elternzeit, Arbeitsschutz, und Regelungen zur Befristung der Arbeitsverträge vorsieht. Das bedeutet zum Beispiel, dass Honorarkräfte keine Bezahlung bei Urlaub, Feiertagen, Krankheitstagen, keinen Bildungsurlaub, keine Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, keine Arbeitslosenversicherung und keine betriebliche Altersvorsorge erhalten. Die anfallenden Kosten müssen die Honorarkräfte selbst tragen. Das so entstehende prekäre Arbeitsverhältnis wurde vor allem während der Corona-Pandemie noch einmal deutlich, da die Arbeitskräfte ohne jegliche Unterstützung bzw. Ausgleichszahlung aus ihrem Arbeitsverhältnis und somit vorzeitig aus den zuvor abgeschlossenen Verträgen entlassen wurden. Wir fordern Aufklärung von der Verwaltung. Es darf nicht sein, dass der Landkreis den Niedriglohnsektor bedient um Kosten zu sparen

so Janine Burkhardt, Kreistagsabgeordnete, DIE LINKE.