Integrationskurse anbieten. Honorarausfälle kompensieren
Antrag zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen am
22.03.2021 sowie zum Verwaltungsausschuss am 23.03.2021
Die gemeinnützige Bildungs- und Kulturgesellschaft Hansestadt und Landkreis Lüneburg mbH
wird angewiesen:
Die Volkshochschule Lüneburg prüft alle derzeit zur Verfügung stehenden Förderungsmöglichkeiten (insbesondere die Beantragung von Zuschüssen nach Sozialdienstleister-Einsatzgesetz [SodEG]), um im Integrationsbereich tätigen Honorarkräften ein Ausfallhonorar – analog zum Kurzarbeitsgeld – zu gewähren.
Begründung :
Die Volkshochschule Lüneburg soll aufgefordert werden, die Beantragung nicht rückzahlbarer Zuschüsse gemäß Sozialdienstleister-Einsatzgesetz („SodEG-Mittel“) für die Ausinanzierung und das Angebot an Kursen im Integrationsbereich zu beantragen. Ziel ist es,
1. den festangestellten und den auf Honorarbasis angestellten Dozierenden unverzüglich und verbindlich zu ermöglichen ihre Kurse im Integrationsbereich, derzeit vor allem digital, anzubieten, und
2. den im Integrationsbereich tätigen Honorarkräften ein Ausfallhonorar – analog zum pandemie bedingten Kurzarbeitergeld- zu gewähren. Das Angebot der VHS ist so anzupassen, dass diese Mittel, wie an vergleichbaren Erwachsenenbildungseinrichtungen auch, beantragt werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Michèl Pauly
Vorsitzender DIE LINKE. Gruppe im Rat der Hansestadt Lüneburg