Katastrophenfall bei uns im Kreis? Quo vadis?

Markus Graff Fraktionsvorsitzender Kreistagsfraktion

Sehr geehrter Herr Landrat,wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Wie stellt der Landkreis sicher, dass im Katastrophenfall (mit Stromausfall) die Bürgerinnen und Bürger über Maßnahmen informiert werden?
  2. Wie viele funktionsfähige Sirenen gibt es in den Samtgemeinden, Einheitsgemeinden und Städten im Landkreis Lüneburg?
  3. Welche Schlussfolgerungen zieht die Kreisverwaltung aus der Katastrophe in Süddeutschland?

Diverse Berichte über die Flutkatastrophe in Süddeutschland machen deutlich, dass viele Menschenleben hätten gerettet werden können, wenn die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig gewarnt worden wären. Durch den – mit der Katastrophe verbundenen Stromausfall – sind Informationen weder per Radio, Fernsehen oder Telefon an die betroffenen Menschen gekommen.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang noch einmal an  unsere Anfrage vom 25.06.2020 (2020/220) wo wir dezidiert zu diesem Thema gefragt hatten.

Die Antwort der Verwaltung:

Extremwetterereignisse treten nahezu immer lokal auf, sind in der Regel nicht als Katastrophenfall, sondern als größere Schadenslagen einzustufen und werden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr von den zuständigen Samt- und Einheitsgemeinden abgearbeitet.

Die Erstellung dieses Konzeptes zum Umgang mit Extremwetterereignissen liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Samt- und Einheitsgemeinden im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr.

Eine gefährliche Fehleinschätzung. Die Natur hält sich offenbar immer weniger an die Einschätzung der Verwaltung.

Da der Landkreis für den Katastrophenschutz zuständig ist, beantragen wir hiermit entsprechende Konzepte, die über die Gemeindegrenzen hinaus gehen.

Keine Katastrophe endet an der Gemeindegrenze.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Graff

Fraktionsvorsitzender