Managergehälter bei städtischen Gesellschaften begrenzen
Antrag zur Ratssitzung am 01.07.2021 Der Rat der Hansestadt Lüneburg möge beschließen, dass die städtischen Vertreter*innen in den Gesellschafterversammlungen städtischer Unternehmen angewiesen werden, keinen Gehältern für Geschäftsführer*innen oder anderen hohen Angestellten zuzustimmen, die höher als das Grundgehalt des Oberbürgermeisters sind. Bestehende Gehälter sind innerhalb der nächsten fünf Jahre auf dieses Grundgehalt zu senken.
Insofern bei Gesellschaften die Zuständigkeit für die Vergütung von Geschäftsführer*innen durch Gesellschaftsvertrag auf den Aufsichtsrat übergangen ist und dieser höhere Gehälter festlegt, sind entsprechende Änderungen der Gesellschaftsverträge zur Rückholung der Kompetenz zu veranlassen.
Begründung:
Das aktuelle Grundgehalt des Oberbürgermeisters gemäß Besoldungsordnung als Grundgehalt beträgt circa 10.500€. Geschäftsführer großer städtischer Gesellschaften tragen ebenfalls eine hohe Verantwortung, daher ist eine Anlehnung der Bezahlung in Anlehnung an das Grundgehalt des OB plausibel. Umgekehrt sind Gehälter, die über dem Grundgehalt des OB liegen, nicht zu legitimieren. Die Geschäftsührer*innen städtischer Gesellschaften tragen nicht mehr Verantwortung, daher ist auch das Gehalt zu begrenzen. Das Führen einer Stadt und Verwaltung sollte nicht geringer bezahlt werden als das Führen der Geschäfte einer städtischen Gesellschaft.
Maßlose Gehälter, wie wir sie aktuell teilweise in städtischen Gesellschaften vorfinden, werden von den Mitarbeiter*innen erarbeitet und müssen durch die Gesellschaften erwirtschaftet werden. Die Spreizung zwischen oberen und unteren Gehältern muss in städtischen Gesellschaften gestoppt werden. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die Menschen in den niedrigeren Gehaltsgruppen gesellschaftsrelevant sind und eben nicht die Führungskräfte. Dieser Antrag möchte dieser Erkenntnis auch Rechnung tragen. Es ist Zeit die Spreizung zwischen oberen und niedrigeren Gehälter wieder zu schließen. Die Gehälter – auch in den städtischen Gesellschaften – sind von der Arbeitsleistung entkoppelt. Es ist nicht zu legitimieren, dass die Geschäftsführung das Vielfache des Durchschnittsgehaltes erhält.